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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/05 |
§§: | InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Wohnraum, Wohnzwecke, Erhaltungsaufwand, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken: Keine Nutzung des Gebäudes als Mietwohnung wenn die Arbeiterwohlfahrt darin chronisch psychisch Kranke in 10 Einzelzimmern mit Mitbenutzungsrecht der für eine selbständige Haushaltsführung notwendigen Räume, aber ohne Auswahlmöglichkeit der Mitbewohner betreut? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1601/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 29/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 26 50 |