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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 84/99
§§: InvZulG 1986 § 1 Abs. 1 Sätze 1 u. 3, InvZulG 1986 § 2
Schlagwörter Investitionszulage, Verein, Gemeinnützigkeit, Vermietung
Rechtsfrage: Errichtet ein gemeinnütziger Verein auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück ein Gebäude mit einem eine verselbständigte Gemeinschaft von Räumen bildenden "Kongresszentrum", das er noch während der Bauphase an eine aus weiteren gemeinnützigen Vereinen bestehende GbR, an der er wiederum selbst beteiligt ist, langfristig vermietet, ist dann der Verein oder die GbR berechtigt, einen Investitionszulageantrag für den im Zusammenhang mit dem Kongresszentrum" angefallenen Aufwand zu stellen?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.06.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 3970/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1197
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2000
Erledigungs-Az: III B 84/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 59 77