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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 54/14 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 4 a Satz 4, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 10 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Aktie, Bezugsrecht, Anschaffungskosten, Verstrickung |
Rechtsfrage: | Ist bei Veräußerung junger Aktien, welche durch Verwendung von Bezugsrechten erworben wurden, die aus bereits vor dem 1.1.2009 angeschafften und nicht mehr steuerverstrickten Altanteilen abgespalten sind, entsprechend der bis Ende 2008 geltenden Rechtslage und abweichend von § 20 Abs. 4 a Satz 4 EStG neben der geleisteten Einlage auch der tatsächliche Wert der Bezugsrechte als Anschaffungskosten der neuen Anteile anzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3473/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 209 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 54/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 12 43 |