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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 57/06 |
§§: | EigZulG § 8 |
Schlagwörter | Abwehrkosten, Zwangsvollstreckung, Anschaffungskosten, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten: Handelt es sich bei der vom Kläger als Grundstückseigentümer aufgrund Inanspruchnahme nach § 3 Abs. 2 Anfechtungsgesetz geleisteten Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück um nachträglichen Anschaffungsaufwand in Gestalt nachträglicher Anschaffungskosten für die eigengenutzte Wohnung, der die Bemessungsgrundlage nach § 8 EigZulG erhöht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1396/05 EZ |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 57/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |