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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 38/02
§§: UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Pferdepension, Viehhaltung, Reitstall
Rechtsfrage: Der Kläger betreibt eine Pferdepension und einen Reitstall. Handelt es sich bei den gegenüber den Pferdeeigentümern erbrachten Umsätzen um eine steuerbegünstigte Viehhaltung im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, die mit dem ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind oder ist der Regelsteuersatz anzuwenden, da die Pflege der Tiere (Striegeln, Putzen und Bewegen) von den Eigentümern der Pferde übernommen wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.06.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 2483/00 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 97 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2004
Erledigungs-Az: V R 38/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 33 22