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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 96/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Fortbildung, Sprachkurs, Ausland, Lehrer
Rechtsfrage: Aufwendungen einer Gymnasiallehrerin für Deutsch und Russisch für die Teilnahme an dem "Cheltenham Festival of Literature" zur Ergänzung ihrer Lehrbefähigung in Englisch ausschließlich beruflich veranlasst, wenn von elf (Arbeits-) Tagen mindestens fünf für freizeitliche und touristische Zwecke (mit den nachgereisten, bei einer anderen Gastfamilie untergebrachten eigenen Kindern) zur Verfügung standen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 26.06.2002
Vorinstanz/AZ: 3 (1) K 576/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 86
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision