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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 100/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildungskosten, Ausbildungskosten, Erststudium, Betriebswirt |
Rechtsfrage: | Aufwendungen eines ausgebildeten Sozialversicherungsangestellten, dem nach einer 15-monatigen Fortbildung zum Personalfachkaufmann eine entsprechend höherwertige Tätigkeit in der Personalabteilung übertragen worden war, für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit personal- und arbeitsrechtlichem Studienschwerpunkt als Fortbildungskosten abziehbar, weil der Studiengang als Ergänzung der bisherigen Tätigkeit und auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers ausgerichtet ist? Berufsbegleitendes Erststudium grundsätzlich Berufsausbildung? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K (XII) 584/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1272 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 100/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 14 |