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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 17/08 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zeitpunkt, Gemeiner Wert, Negative Einnahme, Aktie, Rückübertragung |
Rechtsfrage: | Auf welchen Zeitpunkt ist für die Ermittlung der Höhe von negativem Arbeitslohn, der aus der Rückübertragung von an Arbeitnehmer überlassenen Aktien resultiert, abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 9231/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 17/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 34 52 |