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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 39/17 (BFH)
§§: EStG § 11, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 38 Abs. 2 Satz 2, GmbHG § 43
Schlagwörter Zufluss, Arbeitslohn, Gutschrift, Zeitwert, Organ, Körperschaft
Rechtsfrage: Führt bereits die Gutschrift künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn bei einem angestellten Organ (hier: Fremdgeschäftsführer) einer Körperschaft (wie BMF-Schreiben vom 17.6.2009, BStBl 2009 I S. 1286)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.06.2017
Vorinstanz/AZ: 12 K 1044/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1585
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 16 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.09.2019
Erledigungs-Az: VI R 39/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 19 02