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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 152/97 |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, BGB § 1587g |
Schlagwörter | Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Leibrente, Wiederkehrende Bezüge |
Rechtsfrage: | Sind die im Rahmen der Ehescheidung vereinbarten Zahlungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in voller Höhe als sonstige wiederkehrende Bezüge oder als Leibrente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern und dementsprechend bei der Veranlagung des Beigeladenen als Sonderausgaben abziehbar? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 6042/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 152/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 51 75 |