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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/11 (BFH) |
§§: | KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1, InsO § 80, AO § 34 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Bekanntgabe, Steuerschuldner |
Rechtsfrage: | Wer ist Bekanntgabeadressat eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids, wenn das Kfz des Insolvenzschuldners unter Zwangsverwaltung steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 812/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 22 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2012 |
Erledigungs-Az: | II R 28/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 30 33 |