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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II B 44/97 |
| §§: | BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 22 Abs. 4 S. 3 Nr. 1, BewG § 76 Abs. 1, BewG § 79 Abs. 2, II. WoBauG § 87 a, WoBindG § 16 |
| Schlagwörter | Wertfortschreibung, Wegfall, öffentliche Förderung, Mietwohngrundstück, Ertragswertverfahren |
| Rechtsfrage: | Ist eine Wertfortschreibung eines Mietwohngrundstücks nach Wegfall der Mietpreisbindung durch vorzeitige Ablösung der als Darlehen bewilligten öffentlichen Fördermittel, abweichend von den Bestimmungen der §§ 16, 16 a WoBindG (Nachwirkungsfirst) durchzuführen? Ist ein Zuschlag zur Miete für Schönheitsreparaturen zulässig, weil üblicherweise der Mieter diese Kosten trägt, aber mietvertraglich vereinbart ist, daß der Vermieter diese Kosten zu tragen hat? |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 19.02.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | II 1252/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.02.1998 |
| Erledigungs-Az: | II B 44/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |