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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 30/16 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Doppelstöckige Personengesellschaft, Abfärbetheorie, Grundlagenbescheid, Bindungswirkung, Verhältnismäßigkeit, Geringfügigkeit |
Rechtsfrage: | Führen Einkünfte aus Beteiligungen an zwei nach Veräußerung ihres jeweils einzigen Flugzeugs in Liquidation befindlichen Flugzeugleasingfonds zur gewerblichen Infektion der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Familienpersonengesellschaft? Ist die Feststellung gewerblicher Einkünfte für die Fondsgesellschaften grob fehlerhaft und daher nicht bindend? Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze für die Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3651/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 15 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.06.2019 |
Erledigungs-Az: | IV R 30/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 33 |