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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/16 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStR R 14 Abs. 2 Satz 3, EStR R 15 Abs. 5 Satz 3, AO § 163 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Abfärbetheorie, Billigkeit, Feldinventar, Aktivierung, Strukturwandel |
Rechtsfrage: | Hat eine Personengesellschaft, die vormals landwirtschaftliche Einkünfte bezogen und während dieser Zeit ihr Feldinventar nie aktiviert hatte, Anspruch darauf, auch nach einem Strukturwandel weiterhin von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen? Hat das Finanzamt sich dahingehend gebunden, indem es die Nichtaktivierung bis zur Feststellung des Strukturwandels im Rahmen einer Betriebsprüfung durch erklärungsgemäße Veranlagungen weiterhin akzeptiert hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5322/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 18 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 48/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 48/16 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 23 |