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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 40/10 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Veräußerungsverlust, Schuldverschreibung, Marktrendite, Abgrenzung
Rechtsfrage: Sind Verluste aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c EStG a.F. als negative Marktrendite nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG a.F. zu berücksichtigen, wenn zwar eine sichere Mindestverzinsung zugesagt wurde, die jeweilige Gesamtverzinsung aber von dem ungewissen Ereignis abhing, welchen Börsenkurs die in einem bestimmten Aktienkorb bezeichneten Aktien zu den jährlichen Zinszahltagen im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahreswerten hatten und ob die ausgehend hiervon zu ermittelnde Verzinsung die vereinbarte Mindestverzinsung überstieg? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.06.2010
Vorinstanz/AZ: 9 K 2179/08 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2012
Erledigungs-Az: VIII R 40/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 06