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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 38/14 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 2 Satz 3, EStG § 11 Abs. 2 Satz 4 |
Schlagwörter | Vermietung und Verpachtung, Disagio, Darlehen, Zinsen, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Stellt ein Disagiobetrag in Höhe von 10 % der in 2009 aufgenommenen Darlehenssumme, die mit einer festen Zinsbindung von 10 Jahren (Zinssatz 2,85 %) vereinbart wurde, entgegen § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG in voller Höhe sofort abzugsfähige Werbungskosten dar? Was ist in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "marktüblich" i.S. von § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG zu verstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1265/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 38/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 11 75 |