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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 37/14 (BFH) |
§§: | AO § 129, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 23 |
Schlagwörter | Veräußerungsgeschäft, Berichtigung, Vordruck, Stillhalter, Erklärung |
Rechtsfrage: | Liegen die Voraussetzungen der Berichtigungsnorm § 129 AO vor, wenn private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und Stillhaltergeschäfte i.S. von § 22 EStG entgegen den Ausführungen des ESt-Vordrucks "Anlage SO" zusammengefasst nur als private Veräußerungsgeschäfte erklärt wurden? Welche Bedeutung erlangen dabei die der ESt-Erklärung beigefügten Aufstellungen des Stpfl./bzw. der Bank? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1333/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 37/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 23 41 |