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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-251/18 (EuGH)
§§: DVO (EU) Nr. 501/2013
Schlagwörter EG, EU, endgültiger Antidumpingzoll, Einfuhr, Fahrräder, China, Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Rechtsgültigkeit
Rechtsfrage: 1. Ist die Durchführungsverordnung Nr. 501/2013 gültig, soweit sie sich auf den Hersteller/Ausführer Kelani Cycles bezieht? - 2. Ist die Durchführungsverordnung Nr. 501/2013 gültig, soweit sie sich auf den Hersteller/Ausführer Creative Cycles bezieht?
Vorinstanz: Rechtbank Noord-Holland (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 276 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.09.2019
Erledigungs-Az: Rs C-251/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 16 82