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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 33/14 (BFH) |
§§: | EStG § 21, EStG § 9, EStG § 7 Abs. 1 Satz 7 |
Schlagwörter | Sonderwerbungskosten, Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Grund und Boden, Vermietung |
Rechtsfrage: | 1. Können künftige, anteilige Mietzahlungen, die an die finanzierende Bank vom bisherigen (Mit-)Eigentümer abgetreten waren und nun vom Erwerber an die Bank vorab gezahlt werden, um den Grundstücksanteil lastenfrei zu erwerben, von diesem als Sonder-Werbungskosten angesetzt werden? - 2. Zur Frage der Absetzung für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Absetzung i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern (hier: Grund und Boden), wenn eine Vermietung nur noch zu einem deutlich geminderten Mietzins möglich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 302/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 05 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 33/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 87 |