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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 69/03 |
§§: | AO 1977 § 42 Abs. 1, EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 8 |
Schlagwörter | Missbrauch, Vertrag zwischen Angehörigen, Dauerwohnrecht, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Vertrag zwischen Familienangehörigen: Stellt der Vertrag über den Erwerb eines Dauerwohnrechts einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, u.a. - da für das Dauerwohnrecht nur 1/3 der ursprünglichen Herstellungskosten des Einfamilienhauses bezahlt worden ist - da die Höhe des Kaufpreises nach der Höchstbemessungsgrenze der Eigenheimzulage bestimmt worden ist - da der Kaufpreis nur 3 Monate auf einem Festgeldkonto des Vaters angelegt war und dann zu 3/5 wieder an die Tochter zurück geschenkt worden ist - da die Finanzierung fast des gesamten Kaufpreises bei der selben Bank über einen Dispokredit ohne Sicherheiten erfolgte - da die Tochter das Einfamilienhaus bereits bisher bewohnte und der Vertrag einem Fremdvergleich nicht standhält? Liegt hinsichtlich des (noch) nicht geschenkten Betrages von 2/5 des Kaufpreises Teilentgeltlichkeit vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 193/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1219 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 69/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 11 43 |