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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII B 71/99 |
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 722 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Gewinnverteilung, Personengesellschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts |
| Rechtsfrage: | Ist eine Abänderung von Gewinnverteilungsabreden zwischen BGB-Gesellschaftern rückwirkend unzulässig? Können Änderungen der Ergebnisverteilung auf den Beginn des laufenden Wirtschaftsjahrs zurückbezogen werden? |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 06.03.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 4033/97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.01.2000 |
| Erledigungs-Az: | VIII B 71/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 56 39 |