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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 33/97
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStDV § 55 Abs. 2
Schlagwörter Rente, Witwe, Leibrente, Ertragsanteil
Rechtsfrage: Ist die von der Klägerin (Beamtin) bezogene große Witwenrente als lebenslängliche Leibrente mit dem Ertragsanteil gem. § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG oder unter Anwendung des § 55 Abs. 2 EStDV als abgekürzte Leibrente zu versteuern, wenn eine Zahlung nur vorübergehend aufgrund einer Übergangsregelung erfolgte und sich der Rentenanspruch wegen der Anrechnung des eigenen Erwerbseinkommens künftig auf Null reduziert (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.11.1996
Vorinstanz/AZ: VIII 332/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 287
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2000
Erledigungs-Az: X R 33/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 13 47