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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 28/12 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fremdvergleich, Vermietung, Wohnrecht |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von Mietaufwendungen der Mutter bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Sohnes (Eigentümer), wenn der Sohn ein Objekt, welches mit einem dinglichen Wohnrecht der Mutter belastet ist und von ihr aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr genutzt wird, fremdvermietet? Hält die nachträgliche schriftliche Vereinbarung mit der Mutter, in der letztlich eine Beschreibung über den eingetretenen Sachverhalt vorgenommen wird, sich aber eine gegenseitige Verpflichtung nicht entnehmen lässt, einem Fremdvergleich stand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 698/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 28/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 13 91 |