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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 49/09 (BFH) |
§§: | StBerG § 20 Abs. 1, StBerG § 9 Abs. 2, StBerG § 14 |
Schlagwörter | Lohnsteuerhilfeverein, Anerkennung, Rücknahme, Widerruf, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Zurücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein wegen Erwerbs der Mitgliederkartei eines anderen Lohnsteuerhilfevereins. Scheidet eine Rücknahme der Anerkennung aus, weil der Erwerb der Mitgliederkartei erst ca. 2 Jahre nach Anerkennung vereinbart worden ist? Ist § 9 Abs. 2 StBerG auf Lohnsteuerhilfevereine anwendbar? Ist durch die Übernahme der Mitgliederkartei ein Firmenwert erworben worden? Wird durch den Erwerb gegen das Kostendeckungsprinzip verstoßen? Steht dem Widerruf der Grundsatz von Treu und Glauben sowie der Verhältnismäßigkeit entgegen? Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Lohnsteuerhilfevereinen gegenüber Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten im Hinblick auf den Erwerb eines Mandanten- bzw. Mitgliederstamms vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 173 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 38 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 49/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 36 93 |