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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/15 (BFH)
§§: EStG § 77, FGO § 137 Satz 2, AO § 348 Nr. 1
Schlagwörter Kostenerstattung, Rechtsmittel, Rechtsbehelfsbelehrung, Gerichtskosten, Verschulden
Rechtsfrage: Ist gegen die erstmalige Kostenentscheidung nach § 77 EStG im Rahmen einer Einspruchsentscheidung über eine Kindergeldfestsetzung statthaftes Rechtsmittel der Einspruch oder die Klage? Setzt sich das (Prozess-)Urteil des FG in Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 13.5.2015 III R 8/14 (BStBl 2015 II S. 844 = SIS 15 18 40)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.03.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 3756/14 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1380
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 21 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.04.2016
Erledigungs-Az: III R 24/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 16 64