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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 57/15 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1 Satz 4, ErbStG § 13 a Abs. 4 Satz 5
Schlagwörter Schenkungsteuer, Gesonderte Feststellung, Lohnsummenregelung, Mindestlohnsumme
Rechtsfrage: Anwendung der Lohnsummenregelung auch bei weniger als 20 Beschäftigten? Ist § 13 a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.10.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 269/15 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 29 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2018
Erledigungs-Az: II R 57/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 17 56