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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 60/10 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 52 Abs. 16 Satz 7
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Rücklage, Fremdwährungsdarlehen
Rechtsfrage: Ist eine anlässlich der erstmaligen Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 gebildete Wertaufholungsrücklage nach § 52 Abs. 16 Satz 7 EStG für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrags beim Übergang zur Tonnagebesteuerung dem Buchwert der Fremdwährungsverbindlichkeit hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 15.11.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 155/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2014
Erledigungs-Az: IV R 60/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 22 31