Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/11 (BFH)
§§: AO § 110, AO § 157 Abs. 2, AO § 126 Abs. 3, EStG § 10 d
Schlagwörter Einspruch, Wiedereinsetzung, Verlustvortrag, Verschulden
Rechtsfrage: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Bescheid für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2005: Liegt bei der Einhaltung einer gesetzlichen Frist ein Verschulden vor, wenn im Hinblick auf die Beschwer i.S. des § 350 AO, die objektiv erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist durch das Einreichen von Steuererklärungen für Vorjahre eingetreten ist, auf eine fristgerechte Einspruchserhebung verzichtet wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.07.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 3154/08 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.02.2012
Erledigungs-Az: IX R 3/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 12 92