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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 36/99
§§: BewG § 22 Abs. 1, BewG § 122 Abs. 3, StMBG Art. 14, StMBG Art. 15, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1
Schlagwörter Fortschreibung, Wertgrenze, Einheitswert, Grundvermögen, Grundsteuer, Berlin-Ermäßigung, Wegfall, Verfassungsmäßigkeit, Übermaßverbot
Rechtsfrage: Ist die Fortschreibung des Einheitswerts auf den 1.1.1994 für in Berlin belegene Grundstücke nach § 22 Abs. 4 BewG i.V.m. § 122 Abs. 5 BewG wegen Wegfall der sog. Berlin-Ermäßigung ab 1.1.1994 durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (BStBl I 1994 S. 50, 75) verfassungsmäßig und verstößt die gleichzeitige Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in Berlin um 10 Prozentpunkte gegen das Übermaßverbot? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 23.09.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 2303/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2002
Erledigungs-Az: II R 36/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 18