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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 61/16 (BFH) |
§§: | KStG § 8 c Abs. 1, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 10 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 d Abs. 4 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuer, Verlustabzug, Verlustrücktrag, Beteiligungserwerb |
Rechtsfrage: | Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs: Schränkt die Regelung des § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG i.d.F. des JStG 2010 die Möglichkeit eines Verlustrücktrags auch in Bezug auf die unterjährig bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstandenen Verluste nicht ein (entgegen Rz 30 des BMF-Schreibens vom 4.7.2008, BStBl 2008 I S. 736)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2794/15 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 61/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 12 01 |