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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 58/05
§§: GewStG § 10 a Satz 3, GewStG § 2 Abs. 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2
Schlagwörter Gewerbeverlust, Atypisch stille Gesellschaft, Unternehmeridentität
Rechtsfrage: Führt ein Wechsel von einer unmittelbaren atypisch stillen Beteiligung zu einer mittelbar atypisch stillen Beteiligung zu einem Unternehmerwechsel i.S. des § 10 a Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 5 GewStG mit der Folge, dass der gewerbesteuerliche Verlustvortrag der atypisch stillen Gesellschaft zu versagen ist? - Gilt die einkommensteuerrechtliche Fiktion des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleichzustellen ist, in vollem Umfang auch für die Gewerbesteuer? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 24.08.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 6080/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 10 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2009
Erledigungs-Az: IV R 90/05
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 90/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 10 08