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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 9/14 (BFH) |
§§: | UStG § 18 Abs. 9 |
Schlagwörter | Vorsteuervergütung, Ausschlussfrist, Amtlicher Vordruck |
Rechtsfrage: | 1. Ist ein Antrag auf Vorsteuervergütung, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt worden ist bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen abgegeben worden sind, unwirksam? - 2. Kann nach Ablauf der Vergütungsfrist die zur Entscheidung über den Vergütungsantrag erhebliche Erklärung über die Verwendung aufgeführter Leistungen für Zwecke des Unternehmens gemäß Abschnitt 9 Buchst. a des Vordrucks nachgetragen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 586/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1052 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 14 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2015 |
Erledigungs-Az: | V R 9/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 25 60 |