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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 6/12 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71, VO (EWG) Nr. 574/72, EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 1 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Arbeitnehmer, Unbeschränkte Steuerpflicht, Gemeinschaftsrecht, EG, EU
Rechtsfrage: Anwendung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der Geltendmachung von Kindergeldansprüchen durch EU-Angehörige: Hat eine polnische Staatsangehörige, die als Saisonarbeiterin vorübergehend in Deutschland beschäftigt war und als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld, obwohl sie für denselben Zeitraum Kindergeld in Polen erhalten hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.08.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 817/09 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 18 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.03.2013
Erledigungs-Az: XI R 6/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache