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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 26/08 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f |
Schlagwörter | Glücksspiel, Automaten, Vergnügungsteuer, Bemessungsgrundlage, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Ist die Vergnügungssteuer beim Betrieb von Glücksspielgeräten aus der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer herauszurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 481/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 01 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 26/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 86 |