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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 41/17 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, SGB V § 53 Abs. 1, SGB V § 65 a |
Schlagwörter | Krankenversicherung, Prämie, Vorsorgeaufwendungen, Beitragsrückerstattung, Kürzung |
Rechtsfrage: | Ist eine von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlte Prämie für die Nichtinanspruchnahme bestimmter ärztlicher Leistungen, die - ausgehend von der vom Versicherungspflichtigen gewählten Tarifklasse (entsprechend der Höhe seiner beitragspflichtigen Einnahmen) - auch an etwaige Eigenbeteiligungen (Selbstbehalte) gekoppelt ist, bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wie eine Beitragsrückerstattung in Abzug zu bringen? - Oder: Werden die Vorsorgeaufwendungen nicht gemindert, weil die Versicherungsbeiträge in keinem - logischen - Verhältnis zu der davon unabhängigen Prämie stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6119/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 104 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.06.2018 |
Erledigungs-Az: | X R 41/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 12 57 |