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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/15 (BFH)
§§: EStG § 15 a Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 33 Satz 3
Schlagwörter Immobilienfonds, Grundstück, Veräußerung, Negatives Kapitalkonto, Veräußerungsgewinn, Wertaufhellung
Rechtsfrage: Ist der Abschluss eines Vertrags über die Veräußerung des letzten Grundstücks eines Immobilienfonds nach dem Bilanzstichtag, aber vor Bilanzerstellung ein wertaufhellendes Ereignis? Stand demzufolge bereits am dem Vertragsabschluss vorangegangenen Bilanzstichtag fest, dass ein Ausgleich der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten mit Gewinnen aus ihrer Beteiligung nicht mehr stattfinden würde, und waren den Kommanditisten deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt Veräußerungsgewinne in Höhe ihrer negativen Kapitalkonten zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.12.2014
Vorinstanz/AZ: 15 K 15155/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.2017
Erledigungs-Az: IV R 9/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 39