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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 58/02 |
§§: | EStG § 50 Abs. 3 Satz 2, EGVtr Art. 52 |
Schlagwörter | Gemeinschaftsrecht, Mindeststeuersatz, Beschränkte Steuerpflicht, Ausland, EG |
Rechtsfrage: | Verstößt der Mindeststeuersatz gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen aus selbstständiger Arbeit gegen Art. 52 des EG-Vertrages? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 17 K 2204/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 92 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 57, 58/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 25 |