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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 19/02
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, AO 1977 § 191 Abs. 3, TreuhG § 16 Abs. 2
Schlagwörter Haftung, Verjährung, Aussetzung der Vollziehung, Treuhand, Geschäftsführer
Rechtsfrage: Haftet der "vorläufige" Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag gem. § 16 Treuhandgesetz für rückständige Steuern der -im Zeitpunkt der Beendigung der Aussetzung der Vollziehung (Streitig war die Behandlung von Forschungszuschüssen)-- wegen gezahlter Abfindungen insolventen GmbH oder die Treuhandanstalt für die Pflichtverletzung von Geschäftsführern der von ihr privatisierten Gesellschaft? Zeitpunkt des Entstehens des Haftungsanspruchs? Ist der Anspruch verjährt? Schlechterstellung des Haftenden durch die gewährte Aussetzung der Vollziehung wegen Nichteintritts der Festsetzungsverjährung? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 22.10.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 2460/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 510
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2004
Erledigungs-Az: VII R 19/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 37