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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 87/10 (BFH) | 
| §§: | DBA-USA Art. 19, AO § 227, FGO § 102 | 
| Schlagwörter | Ermessen, Staatsangehörigkeit, Erlass, Billigkeit, Doppelbesteuerung | 
| Rechtsfrage: | Inwieweit kann das Verhalten anderer Behörden auf das Steuerschuldverhältnis Einfluss nehmen und zu einem Erlassanspruch führen? Ist das Verhalten anderer Behörden bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.03.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 3273/08 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 09 87 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 24.08.2011 | 
| Erledigungs-Az: | I R 87/10 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 07 | 
