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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 54/03
§§: DBA-Russland Art. 10, EStG § 50 d, AO 1977 § 164 Abs. 2
Schlagwörter Kapitalertragsteuer, Erstattung, Änderung, Treu und Glauben, Beteiligung, Schachtelbeteiligung
Rechtsfrage: Änderung von Freistellungsbescheiden über Kapitalertragsteuer: Durfte das FA Bescheide über die Freistellung von Kapitalertragsteuer (ursprüngliche Quellensteuerreduktion auf 5 v.H. der Dividende bei Mindestbeteiligung von 160.000 DM am Stammkapital gemäß § 50 d EStG i.V. mit Art. 10 DBA-Russland) nach § 164 Abs. 2 AO 1977 zum Nachteil der russischen AG ändern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.05.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 2587/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 34 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2004
Erledigungs-Az: I R 54/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 33 31