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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 1/07
§§: EStG § 34 f Abs. 3, EStG § 35 a Abs. 1, EStR R 4
Schlagwörter Steuerermäßigung, Baukindergeld, Haushaltsnahe Dienstleistung, Reihenfolge
Rechtsfrage: Reihenfolge der Steuerermäßigungen nach § 34 f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) und § 35 a Abs. 1 EStG 2003 (haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis): Ist bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer entsprechend EStR 2003 R 4 zunächst die Steuerermäßigung nach § 34 f Abs. 3 EStG und erst nachfolgend die Ermäßigung nach § 35 a EStG zu berücksichtigen oder ergibt sich aus Wortlaut, Sinn und Zweck des § 34 f Abs. 3 EStG eine nachrangig anzuwendende Regelung im Verhältnis zu § 35 a EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.11.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 1623/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.01.2008
Erledigungs-Az: X R 1/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 52