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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/07
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 155 Abs. 2
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Bindung
Rechtsfrage: Ist das Finanzamt gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO verpflichtet, die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre zu ändern und ursprünglich erklärte Verluste aus einer gewerblichen Beteiligung wieder zu berücksichtigen? Umfang der Anpassungsmöglichkeit von Folgebescheiden bei zunächst ohne Vorliegen von Grundlagenbescheiden anerkannten Beteiligungsverlusten, wenn später erlassene negative Feststellungsbescheide wegen Verjährung wieder aufgehoben werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.05.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 5326/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2008
Erledigungs-Az: X R 3/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils