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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/97
§§: InvZulG § 1 Abs. 1 Satz 2, InvZulG § 6 Abs. 1, InvZulG § 7 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 157
Schlagwörter Antragstellung, Antrag, Atypische stille Beteiligung, Innengesellschaft, Auslegung
Rechtsfrage: Antragsberechtigung bei Innengesellschaft (atypisch stille Gesellschaft von Freiberuflern)? Muß die Innengesellschaft im Investitionszulageantrag als Anspruchsberechtigte genau bezeichnet werden? Sind spätere Erläuterungen möglich, bzw. genügt die Antragstellung beim Betriebsstättenfinanzamt? Liegt überhaupt eine auslegungsbedürftige Willenserklärung vor? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.10.1996
Vorinstanz/AZ: 3 K 205/95 I
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2000
Erledigungs-Az: III R 4/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 56 98