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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 14/05 |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Grundstückshandel, Gestaltungsmissbrauch, Zurechnung, Zwischenschaltung, GmbH |
Rechtsfrage: | Gewerblicher Grundstückshandel: Stellt die Zwischenschaltung einer GmbH im Rahmen der Veräußerung von sechs noch fertig zu stellenden Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses einen Gestaltungsmissbrauch dar? Sind die Grundstücksaktivitäten der GmbH dem an ihr als Alleingesellschafter-Geschäftsführer beteiligten Kläger zumindest als Zählobjekte zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1121/05 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 953 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 26 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 14/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 21 38 |