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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 13/07 (BVerfG) |
§§: | AO § 393 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Strafverfahren, Verfahrensrecht, Verwertung, Tatsache, Beweismittel, Öffentliches Interesse, Ausnahme, Verwertungsverbot, Selbstbelastung, Verfassung, Aussageverweigerung, Gleichheit, Normenklarheit, Bestimmtheit, Verwendung, Verfolgung, Normenkontrolle, |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des § 393 Abs. 2 Satz 2 AO - Normenkontrollverfahren |
Vorinstanz: | LG Göttingen |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 8 KLs 1/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | PStR 2008 S. 155 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2010 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 13/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 31 04 |