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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 50/95 |
§§: | EStG § 5, KStG § 47 Abs. 2 J: 1977, AktG § 58 Abs. 4 |
Schlagwörter | Aktivierung, Dividende, Konzern, Verlustvortrag, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Können Dividendenansprüche gegen eine Gesellschaft, an der eine Mehrheitsbeteiligung 8 Tage vor dem maßgebenden Bilanzstichtag erworben wurde, aufgrund von Konzernrechnungslegungsprinzipien bereits vor der Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung aktiviert werden, so daß ein Verlustvortrag noch in Anspruch genommen werden kann? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3507/92 K |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 50/95 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahrensaussetzung wegen Vorlage an EuGH durch BGH - Vorlage an den Großen Senat des BFH mit Beschluß vom 16.12.1998, I R 50/95 (= SIS 99 07 18) |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 06 55 |