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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 19/11 (BFH) |
| §§: | EnergieStG § 50 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Energiesteuer, Biokraftstoff, Steuererstattung, Vertrauensschutz |
| Rechtsfrage: | Antrag auf Steuerentlastung (für Mai 2007) für den biogenen Anteil einer Kraftstoffmischung aus fossilem Diesel und Pflanzenöl nach Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG durch das BiokraftQuG. Stehen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes der Erhebung der Energiesteuer entgegen, weil keine Übergangsregelungen aufgenommen worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 29.04.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2390/09 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 29 88 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.06.2012 |
| Erledigungs-Az: | VII R 19/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 24 05 |