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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 60/04 |
§§: | GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Aufhebung, Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags: Ist der Grunderwerbsteuerbescheid wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs aufzuheben. Hat der Veräußerer des Grundstücks die Verwertungsbefugnis daran wieder zurückerlangt, wenn er sowohl beim Aufhebungsvertrag mit dem (Erst)Erwerber als auch beim Vertrag über die (Weiter)Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten nicht mitwirkte, sondern vollmachtlos vertreten war, und daher die Verträge noch der Genehmigung des Grundstücksveräußerers bedurften? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 10.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1090/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 60/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 34 63 |