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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 47/02
§§: FGO § 47, FGO § 65, FGO § 56
Schlagwörter Klagefrist, Fristversäumung, Wiedereinsetzung, Verschulden
Rechtsfrage: Gehört zur vollständigen Adressierung der Klageschrift, bei beabsichtigter Übermittlung vorab per Telefax die Angabe der Telefaxnummer? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 12.09.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 631/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 03 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2003
Erledigungs-Az: VII R 47/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 29 31