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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 52/14 (BFH) |
§§: | AO § 126 Abs. 1 Nr. 2, AO § 124 Abs. 2, AO § 121, AO § 149 Abs. 2 |
Schlagwörter | Anforderung, Steuererklärung, Ermessensentscheidung, Erledigung, Wirksamkeit |
Rechtsfrage: | Kann ein nicht oder nicht ausreichend begründeter Ermessens-Verwaltungsakt (hier: vorzeitige Anforderung einer Steuererklärung) auch dann noch nach § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO geheilt werden, wenn er sich zwischenzeitlich durch Zeitablauf oder in anderer Weise (hier: durch Abgabe dieser Erklärung) erledigt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 181/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 52/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 06 63 |