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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-169/00 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 2 |
| Schlagwörter | Umsatzsteuer, Kunstwerk, Künstler, Einfuhr, EG, Finnland, Steuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Hat die Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) verstoßen, indem sie eine Regelung beibehalten hat, nach der die Veräußerung von Kunstwerken durch den Künstler oder einen Vermittler sowie die Einfuhr unmittelbar vom Künstler erworbener Kunstwerke von der Mehrwertsteuer befreit sind? |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Finnland |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2000 Nr. C 247 S. 13 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 07.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-169/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 06 36 |