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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 10/12 (BFH) |
§§: | ErbStG § 21 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 a, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 10 Abs. 8, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Doppelbesteuerung, Kapitalverkehrsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Nachlassverbindlichkeit |
Rechtsfrage: | Doppelbesteuerung deutsch-französischer Erbschaft im Jahr 2000: liegt ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht oder das Grundgesetz vor, wenn französische Erbschaftsteuer, die auf Kapitalvermögen in Frankreich entrichtet wurde, weder angerechnet noch als Nachlassverbindlichkeit zum Abzug gebracht werden kann? Verletzt die fehlende Anrechnungsmöglichkeit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder Art. 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1935/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 10/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 20 51 |