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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 32/03
§§: EStG § 7 Abs. 5 Satz 2, EStG § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Gebäude, AfA-Wechsel, Nutzungsänderung, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Gebäude-AfA nach Nutzungsänderung: Kann bei einer zum Privatvermögen gehörenden Immobilie, für die bisher die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1993/§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG 1994 mit 7 v.H. in Anspruch genommen wurde, nach einer Nutzungsänderung (Vermietung als Büro und Lagerraum anstatt zu Wohnzwecken) als weitere AfA die degressive AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 mit 5 v.H. oder entsprechend R 44 Abs. 8 EStR nur die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG mit 2 v.H. gewährt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.04.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 4717/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2005
Erledigungs-Az: IX R 32/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 55