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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 7/01 | 
| §§: | FGO § 56, FGO § 62 Abs. 3, ZPO § 85 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Vollmachtskündigung, Verschulden | 
| Rechtsfrage: | Muss sich der Kläger ein Verschulden seines (ehemaligen) Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) nach Kündigung des Vollmachtsvertrages (nur im Innenverhältnis) anrechnen lassen? Hat der ehemalige Prozessbevollmächtigte eine nachwirkende Verpflichtung zur Mitteilung über nach Mandatskündigung erfolgte Zustellungen? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.04.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | IV 480/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 62 66 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.03.2002 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 7/01 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 16 | 
