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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 118/01 (BVerfG) |
§§: | FGO § 92 Abs. 2, AO § 52, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Gemeinnützigkeit, Verein, Freistellung, Mündliche Verhandlung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Steuerfreistellung eines gemeinnützigen Vereins; Verzicht auf den Vortrag nach § 92 Abs. 2 FGO |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | I B 117/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 58 66 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2001 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 118/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |