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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 99/02 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Pensionsrückstellung, Gesellschaftergeschäftsführer, Probezeit |
Rechtsfrage: | Zu kurze Probezeit von 27 Monaten für Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführer: Stellen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zugunsten der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil die Probezeit nicht eingehalten worden sei (Zeitspanne von 27 Monaten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6493/98 K, G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 99/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 10 18 |