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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 40/09 (BFH)
§§: AO § 42, AO § 162
Schlagwörter Gestaltungsmissbrauch, Liechtenstein, Gesellschaft, Ausland
Rechtsfrage: Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft als Gestaltungsmissbrauch, auch wenn an der ausländischen Gesellschaft andere Personen als an der inländischen Gesellschaft beteiligt sein sollen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 19.03.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 8374/02 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 27 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2009
Erledigungs-Az: I R 40/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 09 02