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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 60/01 |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 |
Schlagwörter | Architekt, Verlust, Liebhaberei, Gewinnerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Sind langjährige Verluste aus der freiberuflichen Tätigkeit als Architekt, der auf die Planung und Betreuung von wenigen Großprojekten spezialisiert ist, mangels Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) nicht anzuerkennen, obwohl kein außersteuerliches Motiv für die Fortführung der Architektentätigkeit besteht? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 3577/97 E, 16 K 3182/97 E, 16 K 3576/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 35, SIS 02 70 37, SIS 02 70 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.09.2002 |
Erledigungs-Az: | IV R 60/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 05 85 |