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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 60/98 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 | 
| Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Ausland | 
| Rechtsfrage: | Sind häufige Heimfahrten (mindestens zweimal im Monat) unerläßlich für die Annahme eines eigenen Hausstandes eines Alleinstehenden? Gilt dies auch bei Arbeitnehmern aus sog. Billiglohnländern mit einer befristeten Arbeitserlaubnis?- Zulassung durch BFH | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.10.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 1717/96 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1054 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.02.2000 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 60/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 57 20 | 
