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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 55/14 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e, KStG § 2 Nr. 1
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Kapitalerhöhung, Stiftung, Verdeckte Einlage
Rechtsfrage: Erzielt eine Stiftung liechtensteinischen Rechts - aus einer verdeckten Einlage eines Anwartschaftsrechts - wegen des Verzichts einer Tochtergesellschaft auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einen Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG und § 2 Nr. 1 KStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.06.2014
Vorinstanz/AZ: 9 K 5/08 K
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 2076
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.02.2017
Erledigungs-Az: I R 55/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 19 14